07.12.2011 - 4.3 Erlass einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ausschussmitglied Göhl schlägt vor, getrennt abstimmen zu lassen, und zwar einmal über die Allgemeinverfügung und anschließend über das Sicherheitsunternehmen. Sie stimme nur der Allgemeinverfügung zu.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, dass der Beschlussentwurf nicht die Beteiligung eines Sicherheitsunternehmens umfasse. Den Vorschlag von Ausschussmitglied Göhl könne man in der Niederschrift aufnehmen.

 

Stellv. Ausschussmitglied Pütz teilt mit, dass die Kosten für ein gewerbliches Sicherheitsunternehmen unter „Finanzielle Auswirkungen“ in der Beschlussvorlage ausgewiesen seien.

 

Bürgermeister Jansen erklärt, dass jeder beantragen könne, dass kein Sicherheitsunternehmen beauftragt werden solle. Die Bedenken gegen ein Sicherheitsunternehmen würden in der Niederschrift festgehalten.

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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Dem Erlass eines Glasverbotes am Altweiberdonnerstag 2012 für den Bereich des Johannismarktes in Form einer Allgemeinverfügung, deren Entwurf dem Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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