06.04.2005 - 13 Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Beschlussentwurf:

„1. Die Jahresrechnung 2004 ist gemäß § 93 Abs. 2 GO NW form- und fristgerecht

      zugeleitet.

 

 2.  Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird die Jahresrechnung hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (6) GO NW).“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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