25.05.2011 - 7 Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
12. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.05.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Jansen dankt Kämmerer Schmitz, dass die Stadt Erkelenz die erste Stadt in der Region sei, die den Entwurf des Jahresabschlusses 2010 dem Rat zuleite. Er erklärt, dass die Einleitung des Zuleitungsverfahrens als dringliche Entscheidung beschlossen werde und schlägt eine Deckung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 2.336.460,55 Euro aus der Ausgleichsrücklage vor.
Beschluss (als Empfehlung an den Rat),
zugleich als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW:
„1. | Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.
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2. | Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8) GO NW).“
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