01.12.2009 - 3 Verpflichtung der beratenden Mitglieder und der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
1. Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Di., 01.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Amt für Bildung und Sport
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Kehren verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und Abs. 2 und § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i. V. m. § 12 des Schulverwaltungsgesetzes die dem Schulausschuss angehörenden beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertreter.
1. Vertreter der Lehrerschaft
a) für die Sonderschule
Frau Sonderschulrektorin Marianne Schardt
Stellvertreterin:
Frau Sonderschulkonrektorin Christiana Roob
b) für die Gemeinschaftsgrundschulen
Frau Rektorin Ulrike Neuenhofer
Stellvertreterin:
Frau Rektorin Christiane Steinke
c) für die Katholischen Grundschulen
Frau Rektorin Hedwig Michalski
Stellvertreterin:
Frau Konrektorin Katja Gerhards
d) für die evangelischen Grundschulen
Frau Rektorin Corinna Küppers
Stellvertreterin:
Frau Sylvia Schütz
e) für die Hauptschulen
Herr Rektor Erich Konietzka
Stellvertreter:
Herr Rektor Karl-Heinz Sonntag
f) für die Europaschule der Stadt Erkelenz, Realschule
Herr Rektor Willi Schmitz
Stellvertreter:
Herr Konrektor Reinhard Hintzen
g) für das Cornelius-Burgh-Gymnasium
Herr Oberstudiendirektor Michael Auth
Stellvertreter:
Herr Studiendirektor Peter Boidol
h) für das Cusanus-Gymnasium
Frau Oberstudiendirektorin Rita Hündgen
Stellvertreterin:
Herr Studiendirektor Willi Gronenthal
- Vertreter der Kirchen
a) für die Katholische Kirche
N. N.
b) für die evangelische Kirche
Herr Pfarrer Robin Banerjee, Schwanenberg
Die hierüber aufgenommenen schriftlichen Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Ausschussmitglieder nehmen Kenntnis.“