28.01.2009 - 3.1 Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
28. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 28.01.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Jansen erklärt, dass eine in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ergänzte Beschlussempfehlung als Tischvorlage allen Mitgliedern vorliege. Über das konkrete Veranstaltungskonzept und Programm der Veranstaltungen zu 11. und 12. sei in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 24.03.2009 konkreter zu berichten. Der Ausschuss erklärt sich hiermit einverstanden.
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2009 bis 2011.
1. 03.05.2009 Fahrradfrühling (verkaufsoffener Sonntag)
2. 21.05., 23./24.05.2009 58. Reit- und Springturnier
3. 11.06. bis 15.06.2009 Lambertusmarkt
4. 21.06.2009 12. west city Lauf
5. 05.07.2009 18. Niederrheinischer Radwandertag
6. 06.07. bis 30.08.2009 23. SommerKunstAkademie
7. 23.08.2009 14. Intern. Grenzlandrallye
8. 11.09. bis 14.09.2009 Burgkirmes
9. 27.09.2009 Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag)
10. 03./04.10.2009 11. Bauernmarkt, Hohenbusch
11. 25.10.2009 Veranstaltung mit verkaufsoffenem Sonntag
12. Dezember 2009 Veranstaltung(en) Weihnachtsmarkt/Adventsmarkt.
Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung
§ (Über)regionaler Charakter
§ Alleinstellungsmerkmale
§ Besucherzahlen
§ zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale
§ Imagefaktor
§ Bereitschaft zur gemeinsamen der Veranstaltungsziele und –inhalte
§ Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin
§ Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die
Stadt Erkelenz erfolgen
§ Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für
Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung
§ Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen
§ Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, etc.
§ Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung
§ Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)
§ Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.
§ Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft
§ Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos
§ Berücksichtigung in der Broschüre „Veranstaltungs-Tipps“
§ Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)
§ Ankündigung auf dem Parkleitsystem
§ Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung
§ Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern
Ergänzung: Über das Veranstaltungskonzept und Programm der Veranstaltungen zu 11. und 12. ist in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung konkreter zu berichten.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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39,3 kB
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