09.12.2008 - 6 Bebauungsplan Nr. I/10B "Kirchstraße", Erkelenz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Frings erkundigt sich, ob die Schülergasse im überplanten Bereich liegt. Herr Orth bejaht dies.

 

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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1.        Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf Bebauungsplanes Nr. I/10B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

2.         Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/10B           „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit   öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und        Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange          sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten   und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu           beteiligen.

3.         Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine    abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des      Bebauungsplanes Nr. I/10B  „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2        BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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