01.12.2008 - 7 Nutzung der öffentlichen Einrichtungen durch Un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Anmerkung: Über den Antrag der Fraktion der Bürgerpartei ist zu beraten und zu beschließen.
- Datum:
- Mo., 01.12.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt den Sachverhalt gemäß Vorlage vor. Dem Einwand aus der Runde des Ausschusses, dass selbst die sicherlich geringen Nutzungsgebühren für manche Bürger ein Nutzungshinderungsgrund seien, entgegnet Dr. Gotzen, dass Benutzungsgebühren auch Symbolcharakter hätten zur Bewusstseinsbildung, dass bestimmte Dinge auch etwas kosten würden. Die Unterstützung Sozialschwacher sei darüber hinaus Aufgabe des Bundesgesetzgebers.
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Der Antrag der Bürgerpartei vom 18.06.2008, der Rat möge beschließen, dass künftig Kinder, deren Eltern/ Elternteile Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, (Hartz IV) oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten, kostenlosen Zugang zu Einrichtungen und städtischen Veranstaltungen erhalten, wird abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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30,2 kB
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