02.12.2008 - 4 Festlegung der Zügigkeit des Cornelius-Burgh-Gy...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Erster Beig. Dr. Gotzen erläutert, dass es aufgrund der räumlichen Situation und der geänderten Rahmenbedingungen notwendig sei, die Zügigkeit des Cornelius-Burgh-Gymnasium der Stadt Erkelenz zu beschränken. Er weist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss zu TOP A3 hin.

 Die Schulkonferenz habe zugestimmt, die Zügigkeit ab dem Schuljahr 2009/2010 auf in der Regel vier Züge pro Jahrgang zu beschränken.

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Beschluss als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Die Zügigkeit des Cornelius-Burgh-Gymnasiums der Stadt Erkelenz, Schulring 4, 41812 Erkelenz, wird zum 01.08.2009 auf vier festgelegt.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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