30.10.2008 - 4.2 Feststellung der mittelfristigen Ergebnis- und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. 1. 2005 (GV. NRW. S. 15), in Verbindung mit den §§ 95 III, 83 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 7. 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. 6. 2008 (GV. NRW. S. 514), wird die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2008 - 2012 des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz beschlossen.

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2008 - 2012 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

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Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage