27.02.2008 - 12 Festlegung einer Wertgrenze für Investitionen g...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 „In den Teilfinanzplänen der Haushalte der Stadt Erkelenz sind die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen oberhalb einer Grenze von 10.000,00 Euro jeweils als Einzelmaßnahmen auszuweisen.“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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