29.05.2007 - 3 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Amtleiter Orth führt in die Thematik ein.

Reduzieren

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„ 1.      Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 2. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte berührt.

2.               Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

3.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.  02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

4.               Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig