21.03.2007 - 6.2 Zuleitung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Rat der Stadt Erkelenz
- Datum:
- Mi., 21.03.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
„1. Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf der Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum 01.01.2007 ist in analoger Anwendung des § 95 Abs. 3 GO NW form- und fristgerecht zugeleitet worden.
2. Zur Prüfung der Eröffnungsbilanz gem. § 92 Abs. 5 GO NW wird der Entwurf der Eröffnungsbilanz hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
3. Zukünftige Änderungen von Bilanzpositionen des Entwurfs der Eröffnungsbilanz sind dem Rat zur Kenntnis zu geben, damit dieser die Änderungen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleiten kann.
4. Nach Feststellung der Eröffnungsbilanz gem. § 96 Abs. 1 GO NW sind bei der zukünftigen Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen die in der dem Original dieser Niederschrift beigefügten Abschreibungstabelle genannten Nutzungsdauern zugrunde zu legen. Bis dahin vorzunehmende Änderungen an der Tabelle sind dem Rat zur Kenntnis zu geben.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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622,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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38,2 kB
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