21.03.2007 - 6.2 Zuleitung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

„1.       Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf der Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum 01.01.2007 ist in analoger Anwendung des § 95 Abs. 3 GO NW form- und fristgerecht zugeleitet worden.

2.        Zur Prüfung der Eröffnungsbilanz gem. § 92 Abs. 5 GO NW wird der Entwurf der Eröffnungsbilanz hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

3.        Zukünftige Änderungen von Bilanzpositionen des Entwurfs der Eröffnungsbilanz sind dem Rat zur Kenntnis zu geben, damit dieser die Änderungen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleiten kann.

 4.       Nach Feststellung der Eröffnungsbilanz gem. § 96 Abs. 1 GO NW  sind bei der zukünftigen Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen die in der dem Original dieser Niederschrift beigefügten Abschreibungstabelle genannten Nutzungsdauern zugrunde zu legen.   Bis dahin vorzunehmende Änderungen an der Tabelle sind dem Rat zur Kenntnis zu geben.“

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=3349&selfaction=print