14.03.2007 - 11 Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ausschussmitglied Kehren nimmt Bezug auf einen früheren Antrag der SPD-Fraktion zum Lambertusmarkt und fragt, ob die Aufhebung des verkaufsoffenen Sonntages zum Termin des Lambertusmarktes etwas mit der Art und Weise dieser Veranstaltung zu tun habe. Man wolle nicht in die Autonomie des Gewerberinges hineinreden, wolle allerdings fragen, ob die Entscheidung des Gewerberinges zu Konsequenzen bezüglich des Lambertusmarktes führen müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Steingießer ist der Auffassung , dass der Lambertusmarkt attraktiv sei und es auch bleiben werde. Der Gewerbering habe seine eigene Strategie, wie er mit seinen Ressourcen umgehen wolle. Er empfehle, dass die Stadt hier nicht hineinreden solle.

 

Auch Erster Beig. Dr. Gotzen verweist auf die Attraktivität des Lambertusmarktes und die Autonomie des Gewerberinges.

 

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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte Verordnung zur Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 01.01.2002 über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen in der Kernstadt wird hiermit erlassen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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