13.03.2007 - 3 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Amtsleiter Orth erläutert den Sachverhalt.

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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„ 1.      Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 1. Änderung nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte berührt.

2.               Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“ (Gocher Ring),  Erkelenz-Mitte  wird beschlossen.

3.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.  02.3 „Oerather Mühlenfeld“ (Gocher Ring), Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

4.               Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“ (Gocher Ring), Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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