15.12.2004 - 6 Haushaltssatzung 2005

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussentwurf:

a)        Auf Grund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz  vom 3. Februar 2004 (GV. NRW. S. 96), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 15. Dezember 2004 fol­gende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich ein­gehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

            im Verwaltungshaushalt

            in der Einnahme auf                                                  69.000.000 EUR

            in der Ausgabe auf                                                   69.000.000 EUR

 

            im Vermögenshaushalt

            in der Einnahme auf                                                  15.230.000 EUR

            in der Ausgabe auf                                                   15.230.000 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 2005 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah­men) erfor­derlich ist, wird auf 3.840.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Inve­stitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforder­lich ist, wird auf 5.430.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2005 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genom­men werden dürfen, wird auf 5.000.000 EUR festge­setzt.

 

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr 2005 wie folgt festgesetzt:

 

            1.         Grundsteuer

            1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen

                        Betriebe (Grundsteuer A) auf                                                          240 v.H.

            1.2       für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                        380 v.H.

 

            2.         Gewerbesteuer                                                                                 400 v.H.

 

 

§ 6

            Entfällt.

 

 

b)       Der dem Haushaltsplan gemäß § 2 GemHVO beigefügte Stellen­plan wird ebenfalls genehmigt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

44 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=320&selfaction=print