20.12.2006 - 16 Erlass einer Satzung über die Erhebung der Verg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 „Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Erkelenz wird mit folgender Änderung erlassen: Die Steuer je Apparat und angefangenem Kalendermonat bei der Aufstellung von Geräten nach § 8, Abs 2 lfd. Nr. 3 soll nicht 200 Euro sondern 500 Euro betragen.“

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=3095&selfaction=print