15.12.2004 - 5 Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahl am...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

„Es wird festgestellt, dass

 

a)                 eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters / einer Vertreterin nicht vorliegt,

 

b)        Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung

            nicht vorgekommen sind,

 

c)         Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht erhoben wurden,

 

d)                 Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufeststellung erfordern.

 

Die Wahl zum Rat der Stadt Erkelenz vom 26. September 2004 und die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 10. Oktober 2004 wird hiermit für gültig erklärt.“

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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