07.12.2006 - 6.2 Eintragung des Baudenkmales Oestricher Straße 16

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Die ehemalige Hofanlage Oestricher Str. 16 in Erkelenz ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz NW. Es ist bedeutend für Erkelenz. An der Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere siedlungs- und architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Aus diesem Grunde ist das Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig