13.09.2006 - 6 Bildung des Wahlausschusses
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
13. Sitzung des Hauptausschusses
- Zusätze:
- Anmerkung: Auf der Grundlage des Kommunalwahlgesetzes ist ein Wahlausschuss zu bilden
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 13.09.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Jansen erläutert den Tatbestand.
Hierbei wird deutlich, dass der Hauptausschuss es hinsichtlich der Größe des Wahlausschusses bei der bisherigen Regelung von 10 Beisitzern/Beisitzerinnen belassen will.
Bürgermeister Jansen teilt mit, dass die CDU-Fraktion kurzfristig ihre Besetzungsvorschläge für einen einheitlichen Wahlvorschlag eingereicht habe. Diese sähen wie folgt aus:
Ordentliche Mitglieder |
Persönliche Vertreter/innen |
Rh Steingießer |
RH Schaaf |
RH Merkens |
RF Mainka |
RH Kopp |
RH Michels |
RF Dulies |
RH Muckel |
RH von der Forst |
RH Leopold |
RH Krahe |
RH Münster |
Bürgermeister Jansen erläutert hierzu, dass bei einer Verteilung nach d’ Hondt für die CDU (hier mit FDP) sechs Mitglieder, für die SPD zwei, für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein und für die Bürgerpartei ebenfalls ein Mitglied für einen einheitlichen Wahlvorschlag benannt werden könnten. Hieraufhin erklären sich die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bürgerpartei einverstanden und geben folgende Ergänzungen der Namen für den einheitlichen Wahlvorschlag ab:
Vorschlag durch Ausschussmitglied Kehren für die SPD:
Ordentliche Mitglieder |
Persönliche/r Vertreter/in |
RF Wolters |
RH Tüffers |
RH Kehren |
RF Grates |
Vorschlag durch stv. Fraktionsvorsitzenden Dederichs für die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Ordentliches Mitglied |
Persönlicher Vertreter |
RF Honold-Ziegahn |
RH Stolzenberger |
Vorschlag durch Ausschussmitglied Thies für die Fraktion der Bürgerpartei:
Ordentliches Mitglied |
Persönlicher Vertreter |
RH Czybik |
RH Littfinsk1 |
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„1. In den Wahlausschuss werden gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) 10 Beisitzer/innen gewählt.
2. Zu Beisitzerinnen/Beisitzern des Wahlausschusses werden die nachstehend aufgeführten Personen als ordentliche Mitglieder bzw. als persönliche Stellvertreter/innen gewählt:
Ordentliche Mitglieder |
Persönliche Vertreter/innen |
RH Steingießer |
RF Schaaf |
RH Merkens |
RF Mainka |
RH Kopp |
RH Michels |
RF Dulies |
RH Muckel |
RH von der Forst |
RH Leopold |
RH Krahe |
RH Münster |
RF Wolters |
RH Tüffers |
RH Kehren |
RF Grates |
RF Honold-Ziegahn |
RH Stolzenberger |
RH Czybik |
RH Littfinski |