05.04.2006 - 13 Errichtung eines Friedhofes am Umsiedlungsstand...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

„Am Umsiedlungsstandort „Neu-Borschemich“ ist an der im Bebauungsplan ausgewiesenen Fläche unter Beachtung der Nebenbestimmungen der Errichtungsgenehmigung des Kreises Heinsberg vom 04. November 2004 sowie des in der Sitzung vorgestellten Nutzungskonzeptes ein Friedhof anzulegen und dauerhaft zu betreiben. Sollte eine Einigung mit der Katholischen Kirchengemeinde Borschemich zur Überlassung eines 2.580 m² großen Grundstückes nicht erzielt werden können, ist über den Bau des Friedhofes neu zu entscheiden.“

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 5 Enthaltungen

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=2202&selfaction=print