08.12.2004 - 11 Antrag der CDU-Fraktion auf Erlass einer Ehreno...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Fraktionsvorsitzende RF Schirrmeister-Heinen trägt vor, dass man sich darüber freue, dass der Antrag der CDU sogar noch weitergehender sei als der von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Angelegenheit gestellte Antrag. Sie schlägt vor, dass nicht nur die Fraktionsvorsitzenden und Ausschussvorsitzenden Einblick in die im Rahmen einer Ehrenordnung gewonnenen Daten nehmen können. Evtl. könnten die Daten anonymisiert im Amtsblatt veröffentlicht werden.

 

Fraktionsvorsitzender RH Steingießer entgegnet hierzu,  dass man die notwendigen Angaben im Sinne einer Ehrenordnung  gerne offen legen wolle. Er bittet jedoch auch zu bedenken, dass auch politisch Tätige einen Anspruch auf den Schutz ihrer schutzwürdigen Interessen hätten.  Der Bürgermeister sei die richtige Stelle, bei der die Daten offen zu legen seien. Dabei sollte man es belassen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen führt hierzu aus, dass der § 43 der Gemeindeordnung regele, welche Daten abgefragt werden sollten. Im Übrigen verweise er auf den Umstand, dass die Gremien Jahres- und Geschäftsberichte mit der Offenlegung von entsprechenden,  wie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderten Angaben enthalten würden.

 

 

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Beschluss:

 „Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzungsrunde von Hauptausschuss und Stadtrat einen Entwurf einer Ehrenordnung gemäß § 43 (3) GO NW zu erstellen und zur Beratung vorzulegen.“

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig (in eigener Zuständigkeit)

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