08.12.2004 - 11 Antrag der CDU-Fraktion auf Erlass einer Ehreno...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
1. Sitzung des Hauptausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : Amt 10 Hans Willi Bongartz
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 08.12.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Fraktionsvorsitzende
RF Schirrmeister-Heinen trägt vor, dass man sich darüber freue, dass der Antrag
der CDU sogar noch weitergehender sei als der von Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen in der Angelegenheit gestellte Antrag. Sie schlägt vor, dass nicht nur
die Fraktionsvorsitzenden und Ausschussvorsitzenden Einblick in die im Rahmen
einer Ehrenordnung gewonnenen Daten nehmen können. Evtl. könnten die Daten
anonymisiert im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Fraktionsvorsitzender
RH Steingießer entgegnet hierzu, dass
man die notwendigen Angaben im Sinne einer Ehrenordnung gerne offen legen wolle. Er bittet jedoch
auch zu bedenken, dass auch politisch Tätige einen Anspruch auf den Schutz
ihrer schutzwürdigen Interessen hätten.
Der Bürgermeister sei die richtige Stelle, bei der die Daten offen zu
legen seien. Dabei sollte man es belassen.
Erster
Beigeordneter Dr. Gotzen führt hierzu aus, dass der § 43 der Gemeindeordnung
regele, welche Daten abgefragt werden sollten. Im Übrigen verweise er auf den
Umstand, dass die Gremien Jahres- und Geschäftsberichte mit der Offenlegung von
entsprechenden, wie von der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen geforderten Angaben enthalten würden.