18.09.2024 - 4.1 Eintragung eines ortsfesten Bodendenkmalshier: ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Martin Fauck, Amtsleitung Bauaufsichts- und Hochbauamt, erklärt das Verfahren der Eintragung eines ortsfesten Bodendenkmals in die Liste der Bodendenkmäler und veranschaulicht mittels einer Power-Point-Präsentation die Lage und die Bedeutung des Bodendenkmales in der Nähe von Kückhoven (vgl. Anlage).

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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Das Bodendenkmal „Neolithische Siedlung mit Erdwerk Sittert“ erfüllt die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 DSchG NRW zur Aufnahme als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der Bodendenkmäler. An der Erhaltung besteht ein öffentliches Interesse, weil das Bodendenkmal bedeutend ist für die Geschichte des Menschen. An seiner Erhaltung und Nutzung besteht wegen seiner wissenschaftlichen Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit. Der Ausschuss nimmt die nachrichtliche Übernahme in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz zur Kenntnis.“

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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