03.07.2024 - 2.2 Vorgehen zur Umbenennung der Dörfer des dritten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Namensgebung am Umsiedlungsstandort und in den Dörfern des dritten Umsiedlungsabschnitts vorzubereiten. Hierbei werden die Bewohner*innen des Umsiedlungsstandorts und der Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts über eine Postwurfsendung beteiligt. In der Arbeitsgruppe Tagebau werden hiernach Namensvorschläge erarbeitet, die den politischen Gremien als Basis für die spätere Beschlussfassung dienen.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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