27.06.2024 - 6.1 Eintragung eines Baudenkmalshier: Kuckumer Str...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Das Gebäude Kuckumer Straße 3 - ehem. Gaststätte Bruns, aus dem 18. Jahrhundert Jahr ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NRW. An der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse, weil das Baudenkmal bedeutend für Städte und Siedlungen, hier die Bau- und Ortsgeschichte von Venrath ist. Seine Erhaltung und Nutzung liegt aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse.

 

Aus diesem Grund ist das Gebäude Kuckumer Straße 3 als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=19830&selfaction=print