27.06.2024 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 „Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 „Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 „Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und im Rathaus auszulegen; die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

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