26.06.2024 - 6.4 Erneuerung Straßenbeleuchtung 2024 (KAG) (Forts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Die Sanierung der vorgenannten Straßenbeleuchtungsanlagen erfolgt mit der Veranlagung gemäß den Vorschriften des KAG NRW auf Grundlage des Straßenbeleuchtungsvertrages.

Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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