16.04.2024 - 3.7 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Technischer Beigeordneter Lurweg teilt mit, dass die Planungen des Kreises Heinsberg soweit gediehen seien, dass seitens der Stadt Erkelenz Baurecht geschaffen werden müsse. Zum Zeitpunkt der Vorlage war noch nicht klar, ob die Eigentümer des Nachbargrundstückes mitwirken würden. Zwischenzeitlich haben diese sich aber gemeldet. Das Ergebnis der Gespräche sei noch abzuwarten. Entsprechende Informationen folgen zu gegebener Zeit.

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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1. Die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Förderschule Weidbruchsweg), Erkelenz-Gerderath, wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Förderschule Weidbruchsweg), Erkelenz-Gerderath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Gerderath ist zu beteiligen.“

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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