16.04.2024 - 3.3 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsmitglied Frings (Fraktionsvorsitz Bürgerpartei) fragt nach, ob vor Ort Windräder oder höhere Silos geplant seien.

 

Amtsleitung Joos verneint dies und führt aus, dass dort eine Lagerhalle geplant sei.

 

Technischer Beigeordneter Lurweg informiert darüber, dass ursprünglich ein Raiffeisenmarkt geplant gewesen sei, es aber jetzt bei einer Lagerhalle bliebe.

Reduzieren

Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum Tenholter Str.“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum Tenholter Str.“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum Tenholter Str.“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und im Rathaus auszulegen; die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=19587&selfaction=print