20.02.2024 - 3.5 Bebauungsplan Nr. 435 "Im Hühnerfelde", Erkelen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1.    Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 435 „Im Hühnerfelde“, Erkelenz-Hetzerath, wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplans zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 435 „Im Hühnerfelde“, Erkelenz-Hetzerath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/ Hetzerath ist zu beteiligen.“

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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