21.06.2023 - 8 Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2022 der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1. 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.

 2. 

Gem. § 59 Absatz 3, Satz 1 GO NRW wird der Entwurf des 2022er-Jahresabschlusses und des dazugehörigen Lageberichtes zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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