29.03.2023 - 13 Teilweise Befreiung der Gastronomie und der son...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 „1.  Auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühr wird für die Anlieger der Bereiche „Markt“ und „Brückstraße 1 – 11“ für die Gebührenjahre 2023 und 2024 verzichtet.

 

2.  Auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühr wird für die Anlieger der Bereiche „Franziskanerplatz“ und „Aachener Straße 11 und 28 – 36“ für das Jahr 2023 verzichtet.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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