26.01.2023 - 6.1 Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW vom 21.1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (in Zuständigkeit als Beschwerdeausschuss):

„Die eingereichte Anregung nach § 24 GO NRW vom 21.10.2022 wird zurückgewiesen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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