06.12.2022 - 3.9 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 "Oer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1.    Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplans zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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