15.09.2022 - 2.5 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 "Stadtk...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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