09.06.2022 - 11 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Da die Voraussetzungen des § 116 a Abs. 1 GO NRW für die Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2021 vorliegen, wird auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2021 verzichtet.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=17935&selfaction=print