08.06.2022 - 6.1 Stellplatzsatzung der Stadt Erkelenz

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und an den Rat):

„Die Aufstellung einer Stellplatzsatzung entsprechend der Vorlage der Verwaltung wird beschlossen, die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Zugleich soll die Satzung der Stadt Erkelenz über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Bauordnung NRW vom 01.03.2000 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 29.07.2003 (in Kraft treten am 01.09.2003) außer Kraft treten.“

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=17905&selfaction=print