30.06.2021 - 10 Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2020 und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

„1. 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichtes ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.

 

 2. 

Gem. § 59 Absatz 3, Satz 1 GO NRW wird der Entwurf des 2020er-Jahresabschlusses und des dazugehörigen Lageberichtes zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=16964&selfaction=print