22.06.2021 - 3.2 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Spalink erläutern Erster Beigeordneter Dr. Gotzen und Amtsleiter Joos, dass mit der Vorlage über den allgemeinen Rahmen abgestimmt wird, der noch keine individuelle Wirkung hat. Erst in der konkreten Einzelfallbetrachtung erfolgt die emissionsschutzrechtliche Abwägung durch den Kreis Heinsberg als zuständige Genehmigungsbehörde.

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Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen), wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen), beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen), wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse beschlossen.“

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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