22.06.2021 - 3.1 Bebauungsplan Nr. XII/3 "In Bellinghoven / Am L...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ausschussmitglied Vieten bittet um Erklärung, warum eine alternative Erschließung nicht möglich ist. Amtsleiter Joos erklärt, dass die Meinungen zu einer Anbindung über die Straße In Bellinghoven hierzu sehr heterogen sind. In Absprache mit dem städtischen Ordnungsamt und Tiefbauamt ist die vorgeschlagene Lösung aufgrund der geringen Anzahl an möglichen Wohneinheiten vertretbar.

 

Während der Bauphase hofft Amtsleiter Joos eine für alle tragbare Regelung mit dem Straßenbaulastträger erwirken zu können.

Reduzieren

Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. XII/3 „In Bellinghoven / Am Liesenfeld“, Erkelenz-Bellinghoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XII/3 „In Bellinghoven / Am Liesenfeld“, Erkelenz-Bellinghoven, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Bebauungsplan Nr. XII/3 „In Bellinghoven / Am Liesenfeld“, Erkelenz-Bellinghoven, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=16847&selfaction=print