29.11.2005 - 5 Zuständigkeit des Seniorenausschusses
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Senioren
- Datum:
- Di., 29.11.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert die Gründe, warum dieser Punkt noch einmal zur Tagesordnung gesetzt worden sei. So wäre in der Vergangenheit teilweise der Eindruck entstanden, es mangele bei der Zuständigkeit des Seniorenausschusses am Zuständigkeitszuschnitt. Der beschlossene Zuständigkeitskatalog - altersgerechtes Wohnen und Wohnumfeld sowie altersgerechtes Sport-, Freizeit- und Kulturangebot - decke alle Felder ab, soweit sich eine Zuständigkeit für die Stadt nach der Gemeindeordnung begründen ließe.
SB Fedler stimmt den Ausführungen von Herrn Dr. Gotzen zu. Bei der Bildung des Seniorenausschusses habe seinerzeit die Befürchtung bestanden, man wolle diesen nicht. Dies wäre jedoch nicht der Fall gewesen. Es weist darauf hin, dass seinerzeit im Rat ein einmütiger Beschluss gefasst worden sei.