29.11.2005 - 5 Zuständigkeit des Seniorenausschusses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert die Gründe, warum dieser Punkt noch einmal zur Tagesordnung gesetzt worden sei. So wäre in der Vergangenheit teilweise der Eindruck entstanden, es mangele bei der Zuständigkeit des Seniorenausschusses am Zuständigkeitszuschnitt. Der beschlossene Zuständigkeitskatalog - altersgerechtes Wohnen und Wohnumfeld sowie altersgerechtes Sport-, Freizeit- und Kulturangebot - decke alle Felder ab, soweit sich eine Zuständigkeit für die Stadt nach der Gemeindeordnung  begründen ließe.

 

SB Fedler stimmt den Ausführungen von Herrn Dr. Gotzen zu. Bei der Bildung des Seniorenausschusses habe seinerzeit die Befürchtung bestanden, man wolle diesen nicht. Dies wäre jedoch nicht der Fall gewesen. Es weist darauf hin, dass seinerzeit im Rat ein „einmütiger“ Beschluss gefasst worden sei.

 

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Beschluss:

„Die Mitglieder des Ausschusses für Senioren nehmen die Ausführungen der Verwaltung zum Aufgabenkatalog und zur Zuständigkeit des Ausschusses für Senioren zur Kenntnis.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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