16.06.2020 - 4.2 Bebauungsplan Nr. V "Brunnenstraße Süd", Erkele...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, wird beschlossen.

 2.  Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, zu erarbeiten.

 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

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