03.12.2019 - 6.7 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„.1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  und  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage der 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Die 7. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. I "Golkrath", Erkelenz-Golkrath, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
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