03.12.2019 - 6.3 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2-2. Än...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Über die während der Öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Die in der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen/Ergänzungen des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, werden beschlossen.

3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.“

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=15062&selfaction=print