19.10.2005 - 6 Änderung des Artikel 11 (1) c) der Hauptsatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

 

„Die Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 14. April 2000 in der Fassung der 8. Änderung vom 15. Dez. 2004 (in Kraft getreten am 04. Jan. 2005) wird wie folgt geändert:

 

Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

...über die Einstellung, Eingruppierung bzw. Neueingruppierung

von Beschäftigten ab Entgeltgruppe 9 TVöD und höher; ..

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=1459&selfaction=print