02.07.2019 - 5.2 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2-2. Än...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1. Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 1. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2-2. Änderung „Oestrich“, Erkelenz-Mitte berührt.

2.       Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2-2. Änderung „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

3.  Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2-2. Änderung „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

4. Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2-2. Änderung „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und  sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.“

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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