18.12.2018 - 8.3 Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2019  wie folgt  festgestellt:

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.602.618 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.350.858 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

14.269.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

17.514.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 11.760.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.893.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2018 - 2022 beschlossen.“

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=14041&selfaction=print