13.11.2018 - 6.2 Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Di., 13.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:
I. | der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt festgestellt:
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1. | Erfolgsplan |
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| a) die Erträge auf | 10.602.618 EUR | |
| b) die Aufwendungen auf | 8.350.858 EUR | |
2. |
Vermögensplan |
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| a) die Einzahlungen auf | 14.269.000 EUR | |
| b) die Auszahlungen auf | 17.514.000 EUR | |
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3. | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 11.760.000 Euro festgesetzt.
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4. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.893.000 Euro festgesetzt.
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5. | Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.
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II. |
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2018 - 2022 beschlossen.“ | ||
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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92,6 kB
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