18.09.2018 - 5.7 Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 "Hinter Klüschgarten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Vieten meint, dass die Eingaben der Interessengemeinschaft zur Erschließung des Wohnbaugebietes nicht ausreichend Berücksichtigung in der Abwägung gefunden haben.

Technischer Beigeordneter Lurweg erklärt, dass die Interessen der Bürger im Abwägungsprozess sehr wohl berücksichtigt wurden und verweist auf das Verkehrsgutachten.

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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)

1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung  gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  und  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven,  - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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