18.09.2018 - 5.4 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV "Golkrat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1. Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 1. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. IV "Golkrather Bruch"- Stadtbezirk Golkrath, berührt.

 2.    Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV "Golkrather Bruch"- Stadtbezirk Golkrath wird beschlossen.

 3.  Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV "Golkrather Bruch"- Stadtbezirk Golkrath                      wird zugestimmt.

 4. Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV "Golkrather Bruch"- Stadtbezirk Golkrath, ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Golkrath und die Behörden und  sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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