04.07.2018 - 3.1 Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes (§...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Das durch die Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH aufgestellte Wasserversorgungskonzept wird gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung auf dem Stadtgebiet Erkelenz beschlossen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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